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4727F90301 - Prozedurale Anforderungen an Risikoentscheidungen im Atomrecht (PARAT)
Description
Dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) obliegt im Genehmigungsverfahren die Beurteilung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (§6 Abs. 2 Nr. 2 AtG). Bei der Ausfüllung ihres Beurteilungsspielraums trägt es die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung (Risikovorsorge). Dabei kann das BASE teils auf untergesetzliche Standardisierungen in Form des kerntechnischen Regelwerks zurückgreifen. Im Übrigen ist es Aufgabe des BASE, die Grenze zum hinnehmbaren Restrisiko anhand des Maßstabs praktischer Vernunft selbst zu bestimmen. Der Gesetzgeber macht hier vergleichsweise wenige Vorgaben. Soweit Bewertungskriterien fehlen, muss das BASE diesen Maßstab konkretisieren und für das Genehmigungsverfahren operationalisieren. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, insbesondere des derzeit nicht abschließend bestimmbaren Zeitraums für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, gewinnen Fragen der Risikovorsorge zusätzlich an Bedeutung. Die damit einhergehenden Unsicherheiten könnten erhöhte Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Risikoentscheidungen begründen. Zugleich ist in der Forschung gut belegt, dass menschliche Entscheidungsfindung anfällig für systematische Verzerrungen ist, etwa durch die Nutzung von Heuristiken oder durch gruppendynamische Effekte. Diese Erkenntnisse werfen die Frage auf, inwiefern auch behördliche Entscheidungsprozesse, trotz institutioneller Einbettung und fachlicher Expertise, entsprechenden Einflüssen unterliegen können und ob hieraus spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren folgen. Ziel dieses Vorhabens ist es, zu klären, ob ein Handlungsbedarf zur Festlegung oder Präzisierung von Verfahrensvorgaben für behördliche Risikoentscheidungen im Atomrecht besteht. Außerdem sollen die Ergebnisse des Vorhabens dafür sensibilisieren, an welchen Stellen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens menschliche Entscheidungsfindung besonders fehleranfällig ist. Es soll ein gewinnbringender Dialog zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zu diesen Fragestellungen angestoßen werden.
- Contracting authority
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
- Authority's seat
- Berlin · Berlin
- Place of performance
- Berlin
- Submission deadline
- 2 December 2026 in 40 days
- Published
- 21 October 2026
- Estimated value
- —
- Procedure
- —
- Portal
- oeffentlichevergabe.de · evergabe-online.de
CPV codes
Contract notice
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Sourcehttps://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=3911619d-0f3f-4f00-b490-3642c9311df8&lotId=LOT-0000Tender documents
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About the contracting authority
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