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Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock - VOEK 604-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Submission deadline: 2 December 2026 in 40 days

Description

Wartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese aktualisiert bzw. vervollständigt Sichtkontrolle Die Sichtkontrolle bzw. Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: erfolgt, entsprechend der nachfolgenden Kennzeichnung oder gemäß der Bestandsliste in Anlage 1, entweder durch den Betreiber oder den AN. erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08) - eine dieser Sichtkontrollen erfolgt zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle - für die zweite Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben, wenn diese durch den AN durchgeführt werden soll der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung) zu prüfen)

Contracting authority
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Authority's seat
Nordrhein-Westfalen · Bonn
Place of performance
Mecklenburg-Vorpommern · Rostock
Submission deadline
2 December 2026 in 40 days
Published
21 October 2026
Estimated value
—
Procedure
—
Portal
oeffentlichevergabe.de · evergabe-online.de

CPV codes

50711000

Contract notice

The original notice on the contracting authority's portal.

Sourcehttps://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=10329c28-d301-4981-ae17-46f5515a13f4&lotId=LOT-0000

Tender documents

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